Mein Ratgeber

Ich bin glücklich und stolz, an dieser Stelle auf mein am 06.09.23. im TRIAS-Verlag erschienenes Buch ´Psychotherapie für zu Hause´ hinweisen zu können.

Meine große Hoffnung ist, damit allen weiterzuhelfen, die Rat und Orientierung auf diesem Gebiet suchen. Das Buch ermöglicht zunächst herauszufinden, ob man wirklich eine Psychotherapie braucht. Es hilft in jedem Fall, auf der Grundlage meiner durch die Praxistätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur Rat und Orientierung, sondern auch Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Sie werden es in jedem Fall als sinnvolle Ergänzung nutzen können, und zwar unabhängig davon, welchen Weg Sie gehen werden.

Aktuelles

Darüber hinaus ist es leider immer noch so, dass die Nachfrage nach Psychotherapie den Bedarf bei weitem übersteigt.

Meine Anzahl an Wochen-Therapiestunden habe ich bereits auf 35 ausgedehnt, allerdings behandle ich insgesamt im Quartal mehr als 100 Patienten, so dass meine Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind; somit kann ich bis auf weiteres keine weiteren Patienten zur Psychotherapie aufnehmen. Im Rahmen der Präsenzpflicht sind wir telefonisch direkt zu erreichen, und zwar dienstags und donnerstags zwischen 9:15 h und 10:45 h.-
Ich bitte darum, Anfragen nach Möglichkeit telefonisch zu stellen (und nicht per e-mail).

Am 1. April 2017 ist die sogenannte Psychotherapiestrukturreform in Kraft getreten. Diese sieht folgende Neuerungen vor:

Telefonische Präsenzpflicht (jeder zugelassene ambulante Psychotherapeut muss zu bestimmten Zeiten direkt telefonisch erreichbar sein).
Psychotherapeutische Sprechstunde: diese dient der Diagnostik; der Psychotherapeut exploriert den Patienten und legt fest, ob eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Nach Abschluss dieser bis zu dreimal pro Patient durchführbaren Maßnahme wird eine Bescheinigung mit weiteren Empfehlungen ausgehändigt. Falls eine dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht, kann auch die Indikation zu einer sogenannten Akuttherapie gestellt werden.
Akuttherapie: diese soll akut behandlungsbedürftigen Patienten den raschen Zugang zur ambulanten Psychotherapie ermöglichen. Im Anschluss an die Diagnostikstunde erhält der Patient eine entsprechende Empfehlung; falls der diagnostizierende Therapeut nicht in der Lage dazu ist, diese Akuttherapie selbst durchzuführen, kann die KV ggf. bei der Suche behilflich sein (Patientenservice-Telefon 116 117).

Die Kapazitäten für Psychotherapie sind allerdings nicht ausgebaut worden, d.h., es sind nicht mehr Psychotherapieplätze geschaffen worden; so ist zu erwarten, dass sich nicht wirklich grundlegend etwas verändern wird. Ich habe die Hoffnung, dass der Ansturm der Psychotherapiebedürftigen den Verantwortlichen vor Augen führen wird, dass mittel- bis langfristig kein Weg an der Zulassung von mehr qualifizierten Psychotherapeuten vorbeigeht.

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